Die Basis meiner Behandlung ist ein ausführliches Erstgespräch. Hier nehme ich mir Zeit für Ihre individuellen Symptome, Ihr persönliches Erleben Ihrer Krankheit und Ihre Krankengeschichte.
Die Dauer dieser sogenannten Erstanamnese liegt üblicherweise bei 1 Stunde.
Dieser Zeitrahmen gilt auch bei osteopathischen Behandlungsterminen.
Die Behandlungsdauer ist abhängig von der Schwere der Erkrankung und der bisherigen Erkrankungszeit.
Sollten Sie den Termin für Ihr Kind vereinbart haben, so bringen Sie dieses bitte mit. Da es um Ihr Kind geht und dieses die Beschwerden hat, ist es unumgänglich, dass ich das Kind befragen (je nach Alter) und untersuchen (alle Altersklassen) muss.
In diesem Ersttermin werden mit Ihnen - soweit möglich - auch Therapiemöglichkeiten und Folgekosten besprochen.
Nach der Terminvereinbarung sende ich Ihnen per E-Mail einen Anamnesebogen - Fragebogen und einen Behandlungsvertrag sowie die Datenschutzerklärung zu.
Bitte senden Sie mir diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail/Postweg vor unserem Ersttermin wieder zurück.
Zu unserem Ersttermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit - falls vorhanden:
Für Selbstzahler:
Die Kosten für Ihre Termine betragen im Tarif "Selbst-Zahler" pauschal 85 € / 60 Minuten.
Das Behandlungshonorar wird am Tag der Behandlung fällig und ist via Überweisung, innerhalb 7 Tagen zu zahlen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Rechnungen für Selbstzahler enthalten keine Abrechnungsziffern und können nicht im Erstattungsverfahren bei der privaten Krankenkasse oder der Beihilfe verwendet werden.
Verschiedene Termine und Behandlungen haben unterschiedliche Preis-Kalkulationen, so dass es zu variablen Abrechnungssummen kommen kann.
Hinweis:
Rechnungen können nicht im Nachhinein verändert werden.
Informationen zu den Osteopathie-Terminen:
Für Selbstzahler:
Unter diesem Link:
https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/
können Sie nachschauen ob und in welcher Höhe Ihre gesetzliche Krankenkasse die osteopathische Behandlung überhaupt bezuschusst. Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten.
Für diese Bezuschussung muss der osteopathische Therapeut über eine anerkannte berufliche Qualifikation verfügen/zertifiziert sein. Zur Zeit befinde ich mich in dieser Zertifizierung der gesetzlichen Krankenkassen!
Als generelle Voraussetzung für eine Kostenübernahme muss eine ärztliche Bescheinigung/Überweisung vom Allgemeinmediziner, einem Fach- oder Hausarzt vorliegen.
Diese Praxis wird nach dem Bestellsystem/Terminvergabesystem geführt. Dies bedeutet, dass die mit dem Patienten vereinbarte Zeit auch ausschließlich für diesen reserviert ist, wodurch in der Regel lange Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass vereinbarte Termine, die nicht eingehalten werden können, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen sind, damit der reservierte Termin anderweitig vergeben werden kann. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden mit 50,00€ in Rechnung gestellt.
Gemäß § 4 Nr. 14 UStG sind heilkundliche Tätigkeiten von der Umsatzsteuer befreit.
Des Weiteren können Heilpraktiker-Kosten steuerlich geltend gemacht werden, fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater!