Praxis

Die Basis meiner Behandlung ist ein ausführliches Erstgespräch. Hier nehme ich mir Zeit für Ihre individuellen Symptome, Ihr persönliches Erleben Ihrer Krankheit und Ihre Krankengeschichte. 

Die Dauer dieser sogenannten Erstanamnese liegt üblicherweise bei 1 Stunde. 

Dieser Zeitrahmen gilt auch bei osteopathischen Behandlungsterminen. 

Die Behandlungsdauer ist abhängig von der Schwere der Erkrankung und der bisherigen Erkrankungszeit.

Sollten Sie den Termin für Ihr Kind vereinbart haben, so bringen Sie dieses bitte mit. Da es um Ihr Kind geht und dieses die Beschwerden hat, ist es unumgänglich, dass ich das Kind befragen (je nach Alter) und untersuchen (alle Altersklassen) muss. 

In diesem Ersttermin werden mit Ihnen - soweit möglich - auch Therapiemöglichkeiten und Folgekosten besprochen. 




Organisatorisches

Nach der Terminvereinbarung sende ich Ihnen per E-Mail einen Anamnesebogen - Fragebogen und einen Behandlungsvertrag sowie die Datenschutzerklärung zu. 

Bitte senden Sie mir diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail/Postweg vor unserem Ersttermin wieder zurück.


Zu unserem Ersttermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit - falls vorhanden:

  • Arztberichte, Krankenhausberichte, Laborberichte
  • eine Liste aller Medikamente, welche Sie einnehmen
  • eine Liste aller Nahrungsergänzungsmittel, welche Sie einnehmen
  • einen Allergiepass
  • U-Heft (Untersuchungsheft des Kindes)
  • ggf. Impfausweis 
  • bequeme Kleidung und ggf. ein Handtuch 




Behandlungskosten

In meiner Praxis gibt es verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die ich auch gerne mit Ihnen in Ihrem Praxistermin persönlich erörtere.

Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH).

 

Da dieses Verzeichnis aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, arbeite ich in meiner Praxis mit Sätzen oberhalb des GeBüH-Rahmens und Steigerungssätzen (Faktoren).

Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit.  Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen.

Je nachdem welche Versicherung/Tarif Sie abgeschlossen haben, kann es zu verschiedenen Erstattungen oder Selbstbehalten kommen.


Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen.
Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.

Sie erhalten auf Wunsch eine Rechnung für ihre private Versicherung/Beihilfe in Anlehnung/analog an die GeBüH, jedoch oberhalb des GeBüH-Rahmens (Steigerungssätze/Faktoren bei entsprechendem Zeitaufwand), die nicht immer vollumfänglich von der Versicherung erstattet werden.

Die Abrechnungssumme ist abhängig vom Zeitaufwand und der angewendeten Therapieverfahren.

Das Behandlungshonorar wird am Tag der Behandlung fällig, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer  privaten Krankenkasse und ist via Überweisung, innerhalb 7 Tagen zu zahlen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Bei Verwendung von GeBüH Abrechnungsziffern werden die Abrechnungsziffern mit ent-sprechenden  Steigerungssätzen/Faktoren versehen und liegen oberhalb des GeBüH Erstattungsrahmen. Die GeBüH Sätze sind durch die zugeordneten Abrechnungsziffern und Steigerungssätze/Faktoren teilweise etwas höher als bei der Selbstzahlerpauschale.

 


Für Selbstzahler:
Die Kosten für Ihre Termine betragen im Tarif "Selbst-Zahler" 
pauschal  85 € / 60 Minuten.  

Das Behandlungshonorar wird am Tag der Behandlung fällig und ist via Überweisung, innerhalb 7 Tagen zu zahlen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Rechnungen für Selbstzahler enthalten keine Abrechnungsziffern und können  nicht im Erstattungsverfahren bei der privaten Krankenkasse oder der Beihilfe verwendet werden.


Verschiedene Termine und Behandlungen haben unterschiedliche Preis-Kalkulationen, so dass es zu variablen Abrechnungssummen kommen kann.



Hinweis:

Rechnungen können nicht im Nachhinein verändert werden. 

Ein aufwendigeres Aktenstudium sowie umfangreiche Therapiepläne, Berichte und allgemeine Tätigkeiten außerhalb des physischen Termines, die ich in Bearbeitung der Therapie des Patienten erledige (z.B. auch Rezeptausstellungen, Bestätigungen für Versicherungen usw.) werden ebenfalls mit dem oben genannten Stundensatz  bzw. der entsprechenden Ziffer plus ggf. Steigerungssatz/Faktor aus dem Verzeichnis (GeBüH)  berechnet. Dies gilt ebenso für die Telefonsprechstunde, die Telefonberatung und auch für die Beantwortung von E-Mails. 

 

Das zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von seiner privaten Krankenversicherung, privaten Zusatzversicherung oder eventuell gesetzlichen Krankenkasse Erstattungen erhält oder nicht.

 


Informationen zu den Osteopathie-Terminen:

Für Selbstzahler:
Unter diesem Link:
https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/
können Sie nachschauen ob und in welcher Höhe Ihre gesetzliche Krankenkasse die osteopathische Behandlung überhaupt bezuschusst. Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten. 

Für diese Bezuschussung muss der osteopathische Therapeut über eine anerkannte berufliche Qualifikation verfügen/zertifiziert sein. Zur Zeit befinde ich mich in dieser Zertifizierung der gesetzlichen Krankenkassen!

Als generelle Voraussetzung für eine Kostenübernahme muss eine ärztliche Bescheinigung/Überweisung vom Allgemeinmediziner, einem Fach- oder Hausarzt vorliegen.


Diese Praxis wird nach dem Bestellsystem/Terminvergabesystem geführt. Dies bedeutet, dass die mit dem Patienten vereinbarte Zeit auch ausschließlich für diesen reserviert ist, wodurch in der Regel lange Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass vereinbarte Termine, die nicht eingehalten werden können, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen sind, damit der reservierte Termin anderweitig vergeben werden kann. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden mit 50,00€ in Rechnung gestellt.



Gemäß § 4 Nr. 14 UStG sind heilkundliche Tätigkeiten von der Umsatzsteuer befreit.

Des Weiteren können Heilpraktiker-Kosten steuerlich geltend gemacht werden, fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater!