Praxis

Die Basis meiner Behandlung ist ein ausführliches Erstgespräch. Hier nehme ich mir Zeit für Ihre individuellen Symptome, Ihr persönliches Erleben Ihrer Krankheit und Ihre Krankengeschichte. 

Die Dauer dieser sogenannten Erstanamnese liegt üblicherweise bei 1 Stunde. 

Dieser Zeitrahmen gilt auch bei osteopathischen Behandlungsterminen. 

Sollten Sie den Termin für Ihr Kind vereinbart haben, so bringen Sie dieses bitte mit. Da es um Ihr Kind geht und dieses die Beschwerden hat, ist es unumgänglich, dass ich das Kind befragen (je nach Alter) und untersuchen (alle Altersklassen) muss. 

In diesem Ersttermin werden mit Ihnen - soweit möglich - auch Therapiemöglichkeiten und Folgekosten besprochen. 




Organisatorisches

Nach der Terminvereinbarung sende ich Ihnen per E-Mail einen Anamnesebogen - Fragebogen und einen Behandlungsvertrag sowie die Datenschutzerklärung zu. 

Bitte senden Sie mir diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail/Postweg vor unserem Ersttermin wieder zurück.


Zu unserem Ersttermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit - falls vorhanden:

  • Arztberichte, Krankenhausberichte, Laborberichte
  • eine Liste aller Medikamente, welche Sie einnehmen
  • eine Liste aller Nahrungsergänzungsmittel, welche Sie einnehmen
  • einen Allergiepass, falls vorhanden
  • U-Heft (Untersuchungsheft des Kindes)
  • ggf. Impfausweis 
  • bequeme Kleidung und ggf. ein Handtuch 




Behandlungskosten

In meiner Praxis gibt es verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die ich auch gerne mit Ihnen in Ihrem Praxistermin persönlich erörtere.

Die Grundlage für die Behandlungskosten ist die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit.  Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen.

Je nachdem welche Versicherung/Tarif Sie abgeschlossen haben, kann es zu verschiedenen Erstattungen oder Selbstbehalten kommen.


Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen.
Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.

Sie erhalten eine Rechnung für ihre private Versicherung/Beihilfe/Zusatzversicherung mit Gebührenziffern nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
 


Für Selbstzahler:
Die Kosten für Ihre Termine betragen im Tarif "Selbst-Zahler" 
pauschal  85 € / 60 Minuten.  


Rechnungen für Selbstzahler enthalten keine Abrechnungsziffern und können  nicht im Erstattungsverfahren bei der privaten Krankenkasse oder der Beihilfe verwendet werden.


 


Informationen zu den Osteopathie-Terminen:

Für Selbstzahler:

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen in meiner Praxis. Aber bitte beachten Sie, dass nicht alle gesetzlichen Krankenkassen sich an den Kosten beteiligen. 

Bitte prüfen Sie vor Ihrem Termin ob Ihre gesetzliche Krankenkasse die osteopathische Behandlung bezuschusst.

Als generelle Voraussetzung für eine Kostenübernahme muss eine ärztliche Bescheinigung/Rezept vom Allgemeinmediziner, einem Fach- oder Hausarzt vorliegen.





Gemäß § 4 Nr. 14 UStG sind heilkundliche Tätigkeiten von der Umsatzsteuer befreit.

Des Weiteren können Heilpraktiker-Kosten steuerlich geltend gemacht werden, fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater!